Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat die Zeitschrift »ÖKO-TEST« wegen Verletzung des Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen kritisiert.
In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht genannten »Lichtkenner« mit einer Aussage zu Energiesparlampen zitiert: »Das ist kein Licht, das ist Dreck«. Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der Beschwerdeausschuss des Presserats: »Wenn ein derartig schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion auch die vollständige Quelle in diesem Fall den Namen des Gesprächspartners nennen.« Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Information interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hintergrund der Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können. Wegen Verletzung der im Pressekodex verankerten Sorgfaltspflicht wurde der Redaktion von »ÖKO-TEST« ein Hinweis erteilt. Ein Hinweis entspricht in der Beschwerdeordnung des Presserates der untersten Stufe, vor einer Mißbilligung und einer Rüge.
Die Beschwerde wegen der Mängel im »ÖKO-TEST«-Artikel war vom Energiesparlampenhersteller Megaman-IDV GmbH vorgebracht worden. Beim Presserat wurde der Vorgang als Beschwerdesache BK1-284/08 am 3. März 2009 im Beschwerdeausschuss verhandelt.
20.04.2009